ARAG MedBest – Top oder Flop?

Die ARAG private Krankenversicherung hat den Tarif MedBest MB bereits 2019 auf den Markt gebracht. Seitdem erfreut sich der Tarif großer Beliebtheit bei Onlineportalen und Versicherungsmaklern.

Grund dafür sind die auf den ersten Blick attraktiven Leistungen und die vergleichsweise niedrigen Beiträge. Ob das bedeutet, dass der Tarif langfristig eine gute Wahl ist, finden wir im Folgenden heraus.

ARAG Tarif Übersicht

Folgende Tarifreihen mit jeweils unterschiedlichen Selbstbeteiligungsstufen bietet die ARAG an:

  • MedBest (MB)
  • MedExtra (ME)
  • KomfortKlasse (K)
  • PremiumKlasse (unterschiedliche Namen, da Bausteintarife für ambulant, stationär und dental)

Im Folgenden gehen wir nur auf den ARAG Tarif MedBest (MB) ein, speziell der MedBest 0 (MB0). Der Tarif hat gute Leistungen, ist aber im direkten Tarifvergleich günstiger als andere Tarife der ARAG kalkuliert. Deswegen ist es umso wichtiger, die Bedingungen bis in den letzten Winkel zu analysieren.

Detaillierte Leistungen des ARAG MB0 Tarifs

Ambulante Leistungen

Stationäre Leistungen

Zahnärztliche Leistungen

Hilfsmittel

Flexibilität und Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung wird nur bei ambulanten Behandlungen angerechnet und direkt vom Rechnungsbetrag abgezogen. Beispiel: Bei einer Rechnung von 500€ und einer Selbstbeteiligung von 300€ erhält der Versicherte 200€ erstattet.

Der MB0-Tarif bietet verschiedene Selbstbeteiligungsstufen: 

  • 0€
  • 300€
  • 600€
  • 900€
  • 1.200€
  • 1.500€

Andere Versicherer bieten prozentuale Selbstbeteiligungen, die oft vorteilhafter sind.
Beispiel
BBKK GesundheitVARIO 400:

  • Selbstbeteiligung: 20%, max. 400€
  • Rechnung: 500€
  • Erstattung: 400€
Hier sieht man, dass prozentuale Erstattungen oft höher ausfallen und deswegen zu bevorzugen sind.

Zusatzbausteine

Folgende Zusatzbausteine sind zum MB0-Tarif wählbar:

  • Krankentagegeld (KTV)
  • Krankenhaustagegeld (11)
  • Beitragsentlastungstarif (BEK)
  • Pflegezusatzversicherung (PF, PIN, 69, 68)
  • Pflege-Pflichtversicherung (PVN)

Vergleich mit anderen ARAG-Tarifen und Wettbewerbern

Der MB0-Tarif unterscheidet sich von anderen ARAG-Tarifen durch umfassendere Leistungen und zusätzliche Bausteine. Im Vergleich zu beispielsweise der Allianz oder Barmenia sind die MB0-Beiträge niedriger. Was bedeutet das und weswegen kann die ARAG diesen günstigen Tarif anbieten?

Preispolitik

Wer sich intensiver mit den Leistungen der Tarife auseinandersetzt, wird sich irgendwann unweigerlich eine zentrale Frage stellen: Wie genau kalkuliert die ARAG den MedBest-Tarif? Ein Tarif ohne Selbstbeteiligung, mit auf den ersten Blick attraktiven Leistungen – und das zu einem Monatsbeitrag, der bis zu 200 Euro günstiger ist als vergleichbare Top-Tarife. Wo liegt der Haken?

Deswegen ist es essenziell, die Versicherungsbedingungen bis ins kleinste Detail zu prüfen – denn oft steckt der Teufel im Detail. 

 

Beispiel: 

Tarif A und Tarif B haben langfristig (>10 Jahre) ähnliche Leistungsausgaben, wenn ihre Leistungsmerkmale vergleichbar sind. Ist Tarif A deutlich günstiger als Tarif B, führt das zwangsläufig zu höheren Beitragsanpassungen in der Zukunft. Problematisch wird dies, wenn:

  • Ein späterer Wechsel aufgrund nicht übertragbarer Altersrückstellungen finanziell unattraktiv wird.
  • Vorerkrankungen einen Wechsel erschweren oder verhindern.
PKV-Beitragskalkulation ist wie eine Immobilienfinanzierung. Entweder man zahlt frühzeitig mehr und hat später geringere Kosten oder setzt auf einen "Ballonkredit" mit hohen Endkosten, die gerade im Rentenalter zur Herausforderung werden können.
Pascal Schultis
PKV Bearter

! Vorsicht bei dem Tarif MedBest der ARAG

Seit seiner Einführung ist der ARAG MedBest einer der meistverkauften PKV-Tarife des Anbieters. Mit der steigenden Nachfrage wachsen jedoch auch die Abschlusskosten, was langfristig Einfluss auf die Preisgestaltung haben kann.

Im direkten Vergleich mit anderen ARAG-Tarifen fällt auf, dass der MedBest generell niedriger kalkuliert ist – was ein erhebliches Potenzial für zukünftige Beitragserhöhungen mit sich bringt. Ein kritischer Blick auf den Tarif und seine langfristige Preisstabilität ist daher unerlässlich.

Beispiel:

Ein 26-Jähriger zahlt für den MedBest 0 rund 250 € weniger als für einen leistungsschwächeren ARAG-Tarif (210 220 529). Diese 250 € werden beim MB0 langfristig durch höhere Beitragsanpassungen amortisiert.

Auch mit den folgenden Tarifen mit identischen Stufen der Selbstbeteiligung und einem ähnlichen Leistungsniveau von anderen Versicherern ist die Preiskalkulation äußerst auffällig. Das Krankentagegeld ist hier außen vor.

Vergleich mit anderen Tarifen gleicher Leistungsklasse:

  • SDK AM10 S1 Z9: 811€
  • Allianz GSB100 GSZ100 GSWO: 780€
  • Deutscher Ring Prime: 897€
  • LKH GesundheitsUpgrade Premium 0: 830€
  • ARAG MedBest 0 FlexiPro: 619€  -> -278€ günstiger als der teuerste Tarif

 

Das gleiche Muster zeigt sich bei Tarifen mit anderer Selbstbeteiligung (MB300, MB600, MB900, MB1200), jeweils ebenso mit signifikanten Preisabweichungen zur Konkurrenz.

Problematische Geschäftspraktiken der ARAG

Mehrere Berichte legen nahe, dass bei dem MedBest Tarif oftmals bei Einreichung der ersten Rechnung eine Prüfung auf Korrektheit der im Antrag gemachten Gesundheitsangaben erfolgt.

Vor allem Kunden, die zuvor in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, haben oft das Problem, dass sich in ihren Krankenakten unbemerkt Abrechnungsfehler, Falschdiagnosen oder fehlerhafte Dauerdiagnosen eingeschlichen haben.

Diese unentdeckten Einträge können für sie schwerwiegende Konsequenzen haben: Der Versicherer kann argumentieren, dass er den Vertrag bei Kenntnis dieser Diagnosen nicht abgeschlossen hätte – und sich somit nachträglich vom Vertrag lösen.

Selbst wenn der Kunde die fehlerhafte Diagnose im Nachhinein vom Arzt korrigieren lässt, könnte der Versicherer dies als bloße Gefälligkeit abtun und weiterhin an der Kündigung oder Anfechtung festhalten.

Das Ergebnis? Der Kunde steht plötzlich ohne Versicherungsschutz da, während die ARAG die bis dahin angesammelten Rückstellungen einbehält.

Die Vermutung:
ARAG kalkuliert von vornherein mit häufigen Vertragsauflösungen und nutzt die dadurch einbehaltenen Rückstellungen, um Preise niedrig zu halten. Falls dies zutrifft, ist dieses Vorgehen fragwürdig und langfristig nicht haltbar.
Pascal Schultis
PKV Bearter

Analyse wichtiger Leistungsdefizite 

1. Hilfsmittel (z. B. Hörgeräte, Prothesen, orthopädische Schuhe)

Die Regelung des MedBest:

Bedingungen § 4 Teil 2 Abs. 2 a): „[…] Hilfsmittel mit einem Bezugspreis von unter 1.000 Euro sind ohne vorherige Genehmigung durch den Versicherer erstattungsfähig.

Wird ein Hilfsmittel mit einem Bezugspreis ab 1.000 Euro ohne vorherige schriftliche Zusage des Versicherers bezogen, werden 80 Prozent des erstattungsfähigen Rechnungsbetrags für die funktionale Standardausführung für die tarifliche Erstattung zugrunde gelegt. […]“

Problematik der Formulierung:

  • KANN-Formulierung: Es ist nicht definiert, unter welchen Voraussetzungen die ARAG die Zusage erteilt. Sie kann diese auch ablehnen. 
  • Erstattung nur bis 1.000€ ohne Genehmigung, darüber hinaus nur mit vorheriger Zusage der ARAG.
  • Ohne Genehmigung werden nur 80% der Standardausführung erstattet – unabhängig vom tatsächlichen Preis.
  • Problem: Steigende Kosten → In Zukunft könnten einfache Hilfsmittel (z. B. orthopädische Schuhe) über 1.000€ kosten, wodurch Genehmigungen notwendig werden.
  • Finanzielle Risiken: Beispiel Rollstuhl → ARAG erstattet nur 80 % der „Standardausführung“ (269,90€), tatsächliche Kosten oft über 30.000€.

2. Brechkraftverändernde Operationen (LASIK & Co.)

Diese dienen der Korrektur von Fehlsichtigkeiten wie Kurz-, Weit- oder Stabsichtigkeit. Dabei wird die Hornhaut so verändert, dass die Sehschärfe dauerhaft verbessert wird.

Die Regelung des MedBest:

Bedingungen § 4 Teil 2 Abs. 2 c):  „[…] Die Erstattung der Aufwendungen für brechkraftverändernde Operationen erfolgt zu 100 Prozent und ist beschränkt auf einen Höchstbetrag von 4.000 Euro innerhalb von 60 Monaten.

Ein erneuter Anspruch auf eine brechkraftverändernde Operation entsteht frühestens nach Ablauf von 60 Monaten nach der erfolgreichen Operation des jeweiligen Auges. Nach einer brechkraftverändernden Operation entfällt der Anspruch auf Leistungen für Sehhilfen für 60 Monate […].“

Problematik der Formulierung: 

  • Begrenzung auf 4.000€ alle 5 Jahre → Tatsächliche OP-Kosten oft deutlich höher (bis zu 9.000€).
  • Keine Sehhilfen-Erstattung für 5 Jahre nach OP → Falls die OP nicht erfolgreich ist, entstehen Zusatzkosten für Brillen.
  • Langfristige Problematik: In 50 Jahren wird der Höchstbetrag von 4.000€ kaum noch relevant sein. Es besteht also eine Notwendigkeit, dass die Bedingungen regelmäßig angepasst werden.

3. Geografischer Versicherungsschutz

  • Nach den Musterbedingungen (§ 15 Abs. 3 MB/KK 2008) kein Versicherungsschutz außerhalb der EWR-Länder, wenn der gewöhnliche Aufenthalt dorthin verlegt wird.  
  • Innerhalb der EWR nur Erstattung bis zur Höhe deutscher Kosten, auch wenn Behandlungen im Ausland teurer sind.
  • Folgen für Auswanderer & Langzeitaufenthalte: In Ländern wie Großbritannien, Spanien oder Italien ist nur eine deutsche PKV sinnvoll, da die steuerfinanzierte Krankenversicherung dort sehr lange Wartezeiten und schlechte Versorgung mit sich bringt.

4. Auslandshonorare für gezielte Behandlungen

Wer sich für eine spezialisierte Behandlung in renommierten Kliniken im Ausland entscheidet, weil dort die medizinische Versorgung fortschrittlicher ist, muss darauf achten, dass Versicherer mögliche Einschränkungen in ihren Bedingungen explizit ausschließen.

Die ARAG legt in § 4 Teil 3 Abs. 2 ihrer Bedingungen fest:
„[…] Werden die genannten Heilbehandlungen während eines Auslandsaufenthaltes durchgeführt, so wird vom Versicherer ein ortsübliches Honorar akzeptiert. § 1 Teil I Abs. 5 bleibt unberührt.“

Das bedeutet:

Es werden nur die Kosten erstattet, die auch in Deutschland übernommen werden würden – unabhängig davon, ob die Behandlung in Deutschland überhaupt verfügbar ist. Besonders problematisch wird dies bei innovativen oder hochspezialisierten Therapien, die hierzulande (noch) nicht angeboten werden.

 

Beispiele:

  • European Institute of Oncology, Mailand – personalisierte Krebstherapien basierend auf dem genetischen Tumorprofil, die den Krebs gezielter und nachhaltiger bekämpfen.
  • Kostenpunkt: 30.000 – 70.000 € (z. B. Behandlung durch Prof. Dr. Giuseppe Curigliano).
  • National Institute of Cardiovascular Diseases, Bratislava – minimalinvasive Herzklappenoperationen für komplexe Herzfehler oder ältere Patienten.
  • Kostenpunkt: 10.000 – 20.000 € (z. B. Aortenklappenimplantation durch Dr. Marian Gaspar).
  • Johns Hopkins Hospital, Baltimore – innovative Stammzelltherapien bei neurologischen Erkrankungen wie ALS, Multiple Sklerose oder Huntington, die in Deutschland meist nur im Rahmen von Forschungsstudien verfügbar sind.
  • Kostenpunkt: 40.000 – 80.000 € (z. B. Tiefenhirnstimulation bei komplexen Epilepsien durch Dr. Gregory Bergey).
Diese Kosten müssten Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit nahezu vollständig selbst tragen. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher essenziell.
Pascal Schultis
PKV Bearter

5. Gemischte Anstalten (Krankenhäuser mit Reha-Angebot)

Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die neben der Akutversorgung auch Reha- oder Kurmaßnahmen anbieten. 

Problematisch auch hier wieder die Musterbedingungen § 4 Abs. 5 MB/KK 2008: 

„Für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichen Leistungen nur dann gewährt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.“

Die Versicherer übernehmen die Kosten für eine stationäre Behandlung in solchen Einrichtungen nur, wenn sie vorab eine schriftliche Zusage erteilt haben. Von außen ist oft nicht ersichtlich, ob eine Klinik als gemischte Anstalt gilt. Fehlt die vorherige Zustimmung der Versicherung, kann es passieren, dass die Kosten nicht übernommen werden.

 

Die ARAG zeigt hier eine leichte Verbesserung und übernimmt die Kosten in bestimmten Ausnahmefällen (§ 4 Teil 3 Abs. 13), z. B.:

Bei einer Notfalleinweisung
Wenn die Klinik die einzige in der Region ist
Falls während des Aufenthalts eine akute Erkrankung auftritt, die stationär behandelt werden muss
Falls die Versicherung bei einer nachträglichen Prüfung festgestellt hätte, dass eine Zusage erteilt worden wäre

Fazit
Ohne vorherige Klärung kann die Kostenübernahme unsicher sein. Wer sich in einer gemischten Anstalt behandeln lassen möchte, sollte daher unbedingt vorab mit der Versicherung Rücksprache halten.
Pascal Schultis
PKV Bearter

6. Rehamaßnahmen

Rehamaßnahmen umfassen alle medizinischen und therapeutischen Maßnahmen, die darauf abzielen, gesundheitliche Einschränkungen zu verbessern oder zu beheben. Ziel ist es, die körperliche, psychische und soziale Leistungsfähigkeit bestmöglich wiederherzustellen. 

Kosten pro Tag: ca. 150 – 250 € (Quelle: Das Rehaportal)
Dauer: ca. 4 Wochen bis 6 Monate (z. B. neurologische Reha, Phasen B & C)
Gesamtkosten: 4.200 – 42.000 €

Die Regelung in den Musterbedingungen

Laut § 5 Abs. 1 d) MB/KK 2008 besteht für Rehamaßnahmen grundsätzlich keine Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung, es sei denn, der Tarif sieht ausdrücklich etwas anderes vor:

„Keine Leistungspflicht besteht […] für Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger, wenn der Tarif nichts anderes vorsieht.“

Die ARAG bietet hier eine begrenzte Erstattung (§ 4 Teil 2 Abs. 3 e): Erstattungsfähig sind Rehamausgaben bis zu 28 Tage mit max. 50 € pro Tag.

Folge:

Tatsächliche Kosten bestehen zwischen 150 – 250€ pro Tag. In den oben genannten Beispielen kann das eine Eigenbeteiligung von 2.800 € bis zu 40.600 € bedeuten!

Fazit
Wer sich auf eine Reha angewiesen sieht, sollte frühzeitig prüfen, ob die eigene Krankenversicherung ausreicht – Selbstständige, Freiberufler und Rentner müssen hier besonders vorsorgen.
Pascal Schultis
PKV Bearter

Zielgruppe und Eignung des ARAG MB0 Tarifs

Der MB0-Tarif ist ideal für:

  • Selbstständige und Freiberufler mit hohem Absicherungsbedarf.
  • Angestellte mit hohem Einkommen, die flexible Selbstbeteiligungen und Zusatzleistungen bevorzugen.

Fazit

Der ARAG MedBest MB0-Tarif bietet solide Leistungen und eine hohe Flexibilität, insbesondere durch unterschiedliche Selbstbeteiligungsstufen und Zusatzbausteine. Doch trotz dieser Vorteile sollten Versicherungsnehmer die langfristige Preisentwicklung und mögliche Leistungslücken genau prüfen.

 

Ohne einen spezialisierten Berater kann das schnell zur Herausforderung werden. Leider orientieren sich noch zu viele Berater in ihrer Empfehlung vor allem am Preis, anstatt die langfristige Leistungsfähigkeit eines Tarifs kritisch zu hinterfragen.

 

  • Kurzfristig attraktiv für gesunde Versicherte durch niedrige Beiträge.
  • Langfristig können jedoch steigende Beiträge und begrenzte Erstattungen, z. B. für Auslandsbehandlungen oder spezialisierte Therapien, problematisch werden.
  • Preispolitik der ARAG bleibt unberechenbar, was in den nächsten Jahren voraussichtlich zu starken Beitragserhöhungen führen wird.

Unsere Empfehlungen

Wer gesund genug ist, um zur ARAG zu wechseln, ist auch gesund genug, einen leistungsstärkeren PKV-Tarif zu wählen. Statt kurzfristige Beitragseinsparungen in den Vordergrund zu stellen, sollte man langfristige Leistungsstabilität und Transparenz priorisieren.

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