Basistarif PKV Kosten
Der Beitrag im Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Im Jahr 2024 liegt dieser Höchstbeitrag bei rund 843 Euro im Monat, für 2025 wird er sehr wahrscheinlich bei 915 Euro liegen. Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung. Dieser liegt bei über 23-Jährigen ohne Kinder bei 207 Euro (2024) und 221 Euro (2025) und 176 Euro (2024) bzw. 187 Euro (2025) für Menschen mit einem Kind.
Gibt es im Basistarif einen Mindestbeitrag?
Es gibt keinen Mindestbeitrag im Basistarif, aber viele Versicherte zahlen den Höchstbeitrag. Gemindert wird jedoch der Beitrag um die aufgebauten Altersrückstellungen. Wenn man also 40 Jahre einen vernünftigen Tarif bezahlt hat – und damit hohe Altersrückstellungen in Höhe von zum Teil sechsstelligen Beträgen aufgebaut hat – wird der Höchstbeitrag selten erreicht. Wirst du allerdings z.B. aufgrund einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung relativ nah nach Vertragsabschluss gekündigt und musst in den Basistarif, dann wirst du den Höchstbeitrag zahlen.
Finanziell hilfebedürftig?
Wenn Du finanziell hilfebedürftig bist oder durch den hohen Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würdest, muss die Versicherung den Beitrag halbieren. In Notlagen zahlst Du im Basistarif also höchstens 421 Euro (Stand: 2024) bzw. 457 Euro (voraussichtlich 2025). Ist das immer noch zu teuer, beteiligt sich das Jobcenter oder Sozialamt am verminderten Beitrag.
Wer kann in den
Basistarif aufgenommen werden?
Personen, die nach dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind, dürfen jederzeit und ohne Vorbedingungen in den Basistarif wechseln. Hast Du Deinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen, kannst Du in den sog. Standardtarif wechseln, sofern Du mindestens 10 Jahre PKV versichert bist und entweder:
mindestens 55 Jahre alt bist und dein Einkommen gleichzeitig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (2024: 69.300 Euro, voraussichtlich 2025: 73.800 Euro),
Oder mindestens 65 Jahre alt bist
oder eine gesetzliche Rente beziehst und gleichzeitig dein Einkommen gleichzeitig unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Auch wenn Du bisher nicht krankenversichert bist und die private Krankenversicherung für Dich zuständig ist, muss Dich jeder Versicherer in den Basistarif aufnehmen. Das ist zum Beispiel bei Menschen aus dem Ausland der Fall. Die Versicherer dürfen den Basistarif niemandem verweigern, der die Voraussetzungen dafür erfüllt.
Welche Leistungen
sind im
Basistarif versichert?
-
Ambulante Heilbehandlung:
Der Basistarif deckt die Kosten für ambulante Behandlungen bei Ärzten und Fachärzten ab. -
Stationäre Heilbehandlung:
Krankenhausaufenthalte und notwendige Operationen sind ebenfalls im Basistarif enthalten. -
Medikamente:
Der Basistarif übernimmt die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente, allerdings mit gesetzlich festgelegten Zuzahlungen. -
Physiotherapie:
Auch physiotherapeutische Behandlungen sind im Basistarif versichert, jedoch mit Zuzahlungen. -
Zahnersatz:
Für Zahnersatz gibt es Restriktionen, was das Honorar betrifft.
Welche Leistungen
sind nicht
im Basistarif abgedeckt?
-
Erweiterte Zahnbehandlungen:
Hochwertige Zahnbehandlungen und -ersatz sind nicht vollständig abgedeckt. -
Alternative Heilmethoden:
Behandlungen wie Homöopathie oder Akupunktur sind im Basistarif nicht enthalten. -
Privatärztliche Behandlungen:
Behandlungen durch Ärzte, die nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind, werden nicht übernommen.
Arztbesuch was muss ich beachten?
Es kann jedoch passieren, dass Du auf einem Teil Deiner Arztrechnungen sitzen bleibst. Das ist der Fall, wenn Du Deinem Arzt vor der Behandlung nicht sagst, dass Du im Basistarif bist, Du Dich nicht von einem Kassenarzt behandeln lässt oder bewusst Leistungen in Anspruch nimmst, die über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Diese Differenz bekommst Du dann nicht von Deiner privaten Krankenversicherung erstattet.
Probleme bei der Kostenerstattung vermeiden
Um Probleme bei der Kostenerstattung zu vermeiden, solltest Du immer sicherstellen, dass der behandelnde Arzt zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist und die Behandlung den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Es ist ratsam, vorab mit dem Arzt zu klären, ob die geplante Behandlung vollständig vom Basistarif abgedeckt wird.
Sollte ich
immer mit dem Basistarif
anfangen?
Bevor Du in den Basistarif wechselst, solltest Du prüfen, ob ein anderer Tarif Deines Versicherers möglicherweise günstiger und sinnvoller ist. Der Basistarif bietet zwar eine grundlegende Absicherung, aber die Leistungen sind oft weniger umfangreich als in anderen privaten Krankenversicherungstarifen.
Ein Vorteil des Basistarifs ist, dass Dein Gesundheitszustand keine Auswirkungen auf die Beiträge hat. Anders als bei regulären Tarifen darf der Versicherer im Basistarif keinen Risikozuschlag verlangen und keine Leistungen ausschließen, weil Du Vorerkrankungen hast. Dennoch kann es sinnvoll sein, zunächst andere Optionen zu prüfen, bevor Du Dich für den Basistarif entscheidest.
Welcher Tarif ist sinnvoller
als der Basistarif?
Der Standardtarif ist oft finanziell günstiger, insbesondere für privat versicherte Ehepaare. Im Standardtarif zahlt Ihr zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Euer Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Der Basistarif hingegen bietet in einigen Bereichen bessere Leistungen, wie zum Beispiel bei Kuren, Reha und Psychotherapie.