Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist ein Wert, worauf bei thesaurierend ETFs & Fonds Steuern erhoben werden. Sie ist ans sich keine Steuer,
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Gewinn. Auf diesen fiktiven Gewinn zahlst Du jedes Jahr Steuern. Wenn Du nur Aktien, Anleihen und ausschüttende ETFs oder Fonds hast, ist die Vorabpauschale für Dich nicht relevant.
Wo spielt diese Regelung eine Rolle?
In Deutschland ist die Vorabpauschale besonders relevant. Sie ist ein Bestandteil des deutschen Steuerrechts und wird von den Banken und Fondsanbietern automatisch berechnet und an das Finanzamt abgeführt. Dies bietet Dir den Vorteil, dass sichergestellt ist, dass keine Doppelbesteuerung stattfindet, da die bereits gezahlte Vorabpauschale bei einem späteren Verkauf des Fonds oder ETFs angerechnet wird.
Warum gibt es die Vorabpauschale?
Der Hintergrund ist steuerpolitischer Natur: Ziel der Regelung ist es, eine dauerhafte Steuerstundung zu vermeiden. Ohne die Vorabpauschale könnten Anleger, die ihre Erträge reinvestieren, langfristig von einer Steueraufschiebung profitieren. Mit der Vorabpauschale wird ein fiktiver Mindestgewinn definiert, der auch dann besteuert wird, wenn keine Barausschüttung erfolgt – so wird sichergestellt, dass das Prinzip der laufenden Ertragsbesteuerung gewahrt bleibt und alles fair und transparent verläuft.
In welchem Fall
muss ich die
Vorabpauschale zahlen?
Die Vorabpauschale fällt immer dann an, wenn Deine Kapitalanlage thesaurierend oder teilthesaurierend ist. Also wenn Deine Erträge aus Deinen Fonds oder ETFs nicht ausschüttest, sondern wieder direkt weiter investierst. Ein kurzer und verständlicher Überblick dazu:
Bei welchen Anlageformen fällt die Vorabpauschale an?
- Thesaurierende Investmentfonds (z. B. aktiv gemanagte Fonds, die Erträge reinvestieren).
- Thesaurierende ETFs (z. B. MSCI World ETF, der keine Dividenden ausschüttet, sondern reinvestiert).
- Teilthesaurierende Fonds & ETFs (wenn nur ein Teil der Erträge ausgeschüttet wird).
Wo fällt die Vorabpauschale nicht an?
- Ausschüttende Fonds & ETFs, wenn die Ausschüttung den Basisertrag übersteigt.
- Einzelaktien (hier greift die Vorabpauschale nicht, nur normale Abgeltungssteuer auf Dividenden und Gewinne).
- Fonds mit negativer Wertentwicklung im Vorjahr.
Sonderfälle wo die Vorabpauschale anfallen kann.
- Vermögensverwaltende Fonds (wenn thesaurierend).
- Mischfonds & Rentenfonds, wenn sie thesaurierend sind.
- Dachfonds, wenn sie in thesaurierende Fonds investieren.
Fondsart | Beispiel | Gilt die Vorabpauschale? | Teilfreistellung |
---|---|---|---|
Aktienfonds | Aktien-ETFs (z. B. MSCI World ETF) | ✅ Ja (wenn thesaurierend) | 30 % |
Mischfonds | Misch-ETFs (z. B. 60 % Aktien, 40 % Anleihen) | ✅ Ja (wenn thesaurierend) | 15 % |
Immobilienfonds | Offene Immobilienfonds | ✅ Ja (wenn thesaurierend) | 60–80 % |
Rentenfonds | Anleihen-ETFs oder Rentenfonds | ✅ Ja (wenn thesaurierend) | 0 % |
Wann wird die Vorabpauschale erhoben
Die Steuer auf die Vorabpauschale wir immer im Januar des Folgejahres fällig. Basierend auf dem Wert des Fondsanteils am 1. Januar des Steuerjahres und den im Laufe des Jahres ausgeschütteten Erträgen.
In Kurz: Für das Jahr 2025 zahlt Du im Januar 2026 Steuern.
Du musst dabei nichts tun, die Berechnung nimmt der Broker oder die Depotführende Stelle dabei zum Jahresstart automatisch für das vorherige Jahr vor.
Die Vorabpauschale bzw. die entsprechende Steuer wird automatisch von Deinem Verrechnungskonto eingezogen und an das Finanzamt abgeführt.
Du erhältst dann eine entsprechende Mitteilung über den Einzug der Steuer und kannst dann diese Information für Deine Steuererklärung nutzen.