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Rentenversicherung für Selbstständige

Als Selbstständiger gibt es einige wesentliche Unterschiede innerhalb der Rentenversicherung im Vergleich zu Angestellten. Während Angestellte meist automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, hast du als Selbstständiger die Wahl, ob du dich gesetzlich versichern möchtest oder nicht.

1. Gesetzlich versicherungspflichtige Selbstständige

 

Selbstständige, die in Deutschland rentenversicherungspflichtig sind, fallen in unterschiedliche Kategorien. Einige Selbständige fallen ähnlich wie Angestellte in die Pflichtversicherung der gesetzlichen Rentenversicherung:

 

1. Handwerker

Selbständige Handwerker, die in die Handwerkerrolle eingetragen sind, sind in der Regel rentenversicherungspflichtig. Es gibt Ausnahmen, etwa wenn der Handwerksbetrieb keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt oder bestimmte Befreiungsvoraussetzungen erfüllt sind.

 

2. Lehrkräfte

Selbständige Lehrer, die keine anderen versicherungspflichtigen Mitarbeiter haben und deren Tätigkeit überwiegend im Unterrichten besteht, sind rentenversicherungspflichtig. Das gilt zum Beispiel für selbständige Nachhilfelehrer, Musiklehrer oder Sprachlehrer.

 

3. Pflegepersonen

Selbständige Pflegepersonen, die pflegebedürftige Menschen in häuslicher Umgebung betreuen und dabei mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sind rentenversicherungspflichtig. Das betrifft insbesondere selbständige Pflegekräfte, die sich um mehrere Pflegebedürftige kümmern.

 

4. Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig. Die KSK ermöglicht es, zu den gleichen Bedingungen wie Angestellte in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.

 

5. Existenzgründer

Existenzgründer, haben mit Ausnahme der hier genannten Berufe die Wahl. Sie können innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung die Pflichtversicherung beantragen. Die Höhe der Beiträge orientiert sich dann am Regelbeitrag. Eine Ausnahme besteht hier für das Jahr der Gründung und die drei nachfolgenden Jahre: Hier kann der halbe Regelbeitrag gezahlt werden.

 

6. Selbständige mit einem Auftraggeber

Selbstständige, die dauerhaft und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, sind ebenfalls rentenversicherungspflichtig. Diese Regelung soll Schein-Selbständigkeit und Abhängigkeit von einem Auftraggeber verhindern.

 

7. Selbständige Ausländer mit Einbürgerungswunsch

Das Gesetz fordert für die Einbürgerung keine Einzahlung in die Rentenversicherung. Die zuständige Behörde trifft allerdings eine sogenannte Prognoseentscheidung. Es wird geprüft, ob davon auszugehen ist, dass du bis zum Eintritt in das Rentenalter wahrscheinlich genügend Beiträge, zum Beispiel in die deutsche Rentenversicherung, eingezahlt hast.  Alternativ kommt hier auch die weiter unten aufgeführte Basisrente in Frage.

Befreiungsmöglichkeiten

Auch für die hier genannten Spezialfälle gibt es Befreiungsmöglichkeiten. Insbesondere sobald eine bestimmte Anzahl an Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeleistet ist. Häufig ist dafür ein Nachweis sonstiger Altersvorsorge notwendig. 

 

1. Handwerker

Können sich nach 18 Jahren der Beitragszahlung (inklusive eventueller Zeiten in abhängiger Beschäftigung) von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung erfolgt auf Antrag.

 

2. Künstler und Publizisten

Für Künstler und Publizisten gibt es folgende Ausnahmen von der Versicherungspflicht:

    • Niedrige Einkünfte: Wenn das Einkommen dauerhaft unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt.
    • Alterssicherung: Bei anderweitiger ausreichender Altersvorsorge, beispielsweise über eine Basisrente, können Sonderregelungen gelten

     

    3. Selbständige Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen

    Können sich ebenfalls unter bestimmten Bedingungen von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen:

      • Mehrere Auftraggeber: Wenn sie nachweisen können, dass sie nicht Scheinselbständig sind und mehrere Auftraggeber haben.
      • Versicherungsfreiheit: Bei einer anderweitigen Altersvorsorge oder anderen Versicherungsmodellen.

       

      4. Existenzgründer

      Existenzgründer können sich in den ersten drei Jahren nach Aufnahme ihrer selbständigen Tätigkeit pauschal von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dies gilt unabhängig von der Berufsgruppe und der Anzahl der Auftraggeber. Ein entsprechender Antrag muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden (Formular V0050).

       

      5. Selbständige ohne versicherungspflichtige Tätigkeiten

      Selbständige, die keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von der Rentenversicherungspflicht befreit werden:

        • Mehrere Auftraggeber: Nachweis über die Tätigkeit für mehrere Auftraggeber.
        • Keine Scheinselbständigkeit: Nachweis, dass keine abhängige Beschäftigung vorliegt.

         

        6. Befreiung durch Statusfeststellungsverfahren

        Empfehlenswert ist es, durch ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung zu prüfen, ob eine Rentenversicherungspflicht vorliegt oder nicht. Bei positivem Bescheid kann eine Befreiung erfolgen.

         

        2. Nicht pflichtversicherte Selbstständige

         

        1. Selbstständige ohne spezifische Berufszugehörigkeit

        Selbständige, die keiner der oben genannten Kategorien (wie Handwerker, Lehrer, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten) angehören und keine anderen versicherungspflichtigen Merkmale erfüllen, sind in der Regel nicht rentenversicherungspflichtig. Das umfasst eine Vielzahl von Berufen, beispielsweise IT-Dienstleister, Berater, Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte, sofern diese nicht in die Künstlersozialkasse oder andere spezifische Regelungen fallen.

         

        2. Gewerbetreibende

        Selbständige, die ein Gewerbe betreiben und keine der spezifischen Kriterien für die Rentenversicherungspflicht erfüllen, sind ebenfalls nicht automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das gilt beispielsweise für Einzelhändler, Gastronomen oder Betreiber von Dienstleistungsunternehmen.

         

        3. Freiberufler

        Freiberufler, die keine spezifischen Berufsgruppen angehören, die rentenversicherungspflichtig sind (wie etwa Künstler oder Publizisten über die Künstlersozialkasse), sind in der Regel nicht pflichtversichert. Dazu zählen Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und ähnliche Berufe, sofern sie keine anderweitige Rentenversicherungspflicht haben. Für diese Kammerberufe kann allerdings die Pflicht zur Beitragszahlung in das jeweilige Versorgungswerk bestehen.

         

        4. Gesellschafter-Geschäftsführer

        Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs, die einen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft haben und somit als selbständig gelten, sind ebenfalls nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Das trifft vor allem dann zu, wenn sie beherrschend im sozialversicherungsrechtlichen Kontext sind, also maßgeblichen Einfluss auf Entscheidungen der Gesellschaft haben. Im Zweifel ist hier der Anstellungsvertrag ausschlaggebend und es sollte ein Anwalt konsultiert werden, der das Feststellungsverfahren der DRV begleitet.

         

        5. Existenzgründer nach Befreiung

        Existenzgründer, die sich von der Rentenversicherungspflicht aktiv haben befreien lassen, müssen nicht in die gesetzliche Rente einzahlen. Dafür muss die Befreiung begründet sein und bewilligt werden.

         

        6. Kleinstunternehmer und Nebenerwerbs-Selbständige

        Selbständige, die nur in sehr geringem Umfang tätig sind (z. B. im Nebenerwerb) und dabei nur ein geringes Einkommen erzielen, können ebenfalls von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen werden.

        Rentenversicherung als Selbstständiger Beratung

        3. Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung als Selbstständiger.

        Vor- und Nachteile einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

         

        Vorteile

          1. Erhöhung der Rentenansprüche: Freiwillige Beiträge können dazu beitragen, die spätere Rente zu erhöhen. Gerade bei vorheriger Pflichtversicherung kann das Sinn ergeben, um gewisse Pflichtzeiten zu erfüllen.
          2. Absicherung bei Erwerbsminderung: Sofern eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr möglich ist, können freiwillige Beiträge den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente sichern oder erhalten.
          3. Hinterbliebenenschutz: Freiwillige Beiträge können den Anspruch auf Hinterbliebenenrente für Kinder und Ehepartner sichern oder verbessern.
          4. Steuerliche Vorteile: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind in begrenztem Umfang steuerlich absetzbar. 

           

          Nachteile

            • Rendite: Im Vergleich zu anderen Anlageformen ist die Rendite der eingezahlten Beiträge oft niedriger bzw. hat die gesetzliche Rente keine Rendite. Die Beiträge werden direkt umverteilt und ausbezahlt. Eine Steigerung der Rente ergibt sich rein durch steigende Beiträge.
            • Bindung der Beiträge: Einmal eingezahlte Beiträge sind in der Regel nicht rückholbar und bleiben bis zur Rente gebunden. Eingezahltes Kapital ist damit nicht mehr flexibel verfügbar.
            • Begrenzte Beitragszeiten: Freiwillige Beiträge können nur bis zu einem bestimmten Alter eingezahlt werden. Die Flexibilität ist hier also weiter eingeschränkt.
            • Inflation: Die Rentenleistungen werden zwar regelmäßig entsprechend dem Lohnniveau angepasst, es ist allerdings nicht garantiert, dass diese Anpassungen die Inflation vollständig ausgleichen oder in Zukunft fortgeführt werden.
             
            Zusammengefasst kann man sagen:

            Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge sein, insbesondere für Personen, die zusätzliche Rentenansprüche erwerben oder bestehende Ansprüche sichern möchten.

             

            Allerdings nur, sofern der Bedarf nach Sicherheit und einem alternativen System (Umlageverfahren) besteht. Betrachtet man rein die Lukrativität, lohnt sich die gesetzliche Rentenversicherung in den seltensten Fällen.

            Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung

            (Stand 2024)

            Mindestbeitrag

            Der monatliche Mindestbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung beträgt 89,70 € (1.076,40 €/Jahr)

            Höchstbeitrag:

            Der monatliche Höchstbeitrag zur freiwilligen Rentenversicherung beträgt 1.331,25€ (15.975,00 € / Jahr

            Beitragssatz

            Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung beträgt 18,6% des Einkommens.

            Häufige Fehler bei der Rentenversicherung für Selbstständige

            • Keine oder unzureichende Rentenversicherung: Viele Selbständige unterschätzen die Notwendigkeit einer Rentenversicherung oder schieben die Entscheidung auf, was im Alter zu finanziellen Engpässen führen kann.
            • Einseitige Fokussierung auf eine Rentenversicherungsart: Sich nur auf eine einzige Art der Rentenversicherung zu verlassen, birgt das Risiko mangelnder Diversifikation und Sicherheit.
            • Unzureichende Beitragszahlungen: Beiträge zu niedrig anzusetzen kann dazu führen, dass im Alter nicht genügend Kapital zur Verfügung steht, um den Lebensstandard zu halten.
            • Fehlende Risikobereitschaft und Flexibilität: Keine Bereitschaft, sich mit verschiedenen Anlagemöglichkeiten und deren Risiken auseinanderzusetzen, kann die Renditechancen verringern.
            • Unkenntnis über steuerliche Vorteile: Steuerliche Vorteile und die Absetzbarkeit von Beiträgen nicht zu nutzen, führt zu unnötig hohen Steuerzahlungen und weniger effektivem Sparen.
            • Keine regelmäßige Überprüfung der Rentenversicherungsstrategie: Einmal festgelegte Strategien nicht regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Lebensumstände oder Marktbedingungen anzupassen, kann langfristig nachteilig sein.
            • Vernachlässigung des Schutzes bei Erwerbsunfähigkeit: Keine ausreichende Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit kann im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer schweren Krankheit existenzbedrohend sein.
            • Fehlende Beratung durch Experten: Auf professionelle Beratung zu verzichten und Entscheidungen ohne fundiertes Wissen zu treffen, kann zu suboptimalen Vorsorgelösungen führen.
            • Vertrauen auf kurzfristige Gewinne statt langfristiger Sicherheit: Sich von kurzfristigen Gewinnversprechen leiten zu lassen und riskante Investments zu bevorzugen, kann langfristig zu erheblichen Verlusten führen.

            4. Private Rentenversicherung als Selbstständiger

            Ohne staatliche Absicherung musst Du Dich zwingend selbst um Deine Altersvorsorge kümmern. Tust Du das nicht, trickst Du Dich selbst aus. Du erhältst zwar erstmal mehr Netto aus Deinem Brutto, allerdings verlierst Du ohne gesetzliche Rentenversicherung auch die Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und so weiter.

             

            Für all diese Fälle lohnt es sich also entsprechende Rücklagen aufzubauen und die gesparten Beiträge nicht als höheres Netto zu betrachten.

             

            Möglichkeiten von Rentenversicherungen

            Als selbständiger Unternehmer stehen Dir hier verschiedene Optionen zur Auswahl, um Dich für das Alter abzusichern:

             

              Klassische Rentenversicherung:

              Ein privater Vertrag, der aus dem Netto bespart wird, mit einer garantierten Rente und Rentenhöhe zum definierten Rentenbeginn. Das Risiko ist hier gering, allerdings auch die Rendite.
              Oft lohnt sich das aufgrund der Gebühren nicht und ein gut verzinstes Tagesgeldkonto wäre die bessere Alternative.

               

                Fondsgebundene Rentenversicherung:

                Die Rendite ist hier deutlich höher, die Anlage kann frei gewählt werden. Die monatliche oder einmalige Auszahlung später hängt von der Wertentwicklung der Fonds oder ETFs ab. Bei Auszahlung fallen gewisse Steuervorteile an. Mehr zum Thema: Fondsgebundene Rentenversicherung

                 

                  Basisrente (Rürup-Rente):

                  Die Basisrente ist steuerlich gefördert, das heißt alle Beiträge und Zuzahlungen sind steuerlich absetzbar. Die Anlage kann frei gewählt werden und ist dementsprechend sehr rentabel. Die Auszahlungsmöglichkeiten sind begrenzt. Erst ab dem Rentenalter von 62 ist eine monatliche Verrentung möglich, dafür sind alle gezahlten Beiträge Insolvenzsicher. Erfahre mehr über die Vor und Nachteile der Rüruprente (Basisrente)

                   

                    Sofortrente:

                    Bei größeren Summen wird oft diese Form der Verrentung gewählt. Ist Dir eine lebenslange, sichere Rente wichtig und hast Du jetzt viel Kapital durch einen Verkauf erzielt, kann diese Form der Altersvorsorge Sinn ergeben. Allerdings handelt es sich um eine Nischenlösung.

                     

                      Riester-Rente:

                      Die Riester-Rente ist staatlich gefördert. Für Selbständige gilt das nur unter bestimmten Bedingungen z.B. wenn der Ehepartner riesterberechtigt ist. Interessant ist die Riester-Rente bei vielen Kindern, aufgrund der staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. 

                       

                        Betriebliche Altersvorsorge (bAV):

                        Insbesondere für Selbständige mit UG oder GmbH ist die betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der Direktversicherung ein No-Brainer. Die GmbH leistet Beiträge, die voll von der Steuer abgesetzt werden können und frei in ETFs oder Fonds investiert werden.

                         

                          ETFs, Aktien und Fonds:

                          Je nach Anlage und Strategie ist die direkte Anlage in ETFs, Aktien und Fonds für die Altersvorsorge über ein Depot optimal. Flexibilität und Rentabilität sind hier hoch. Schlussendlich kommt es gerade als Selbständiger auf die steueroptimierte Umsetzung an. Erfahre mehr über ETF Altersvorsorge

                           

                            Immobilien

                            Als weitere Anlageklasse empfiehlt sich die Kapitalanlage-Wohnung, auch aufgrund des Hebeleffekte. Mit wenig Eigenmittel lässt sich hier in wenigen Jahren ein zusätzliches Vermögensfundament und ein regelmäßiger Cashflow erzielen. Schwer wird die Finanzierbarkeit nur in den ersten Jahren als Selbständiger. Mehr zum Thema: Vorteile von Immobilien als Kapitalanlage

                            Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und sollte individuell auf die persönliche und finanzielle Situation abgestimmt werden. Es kann auch sinnvoll sein, eine Kombination mehrerer Produkte zu wählen, um das Risiko zu streuen und verschiedene Vorteile zu nutzen. 

                            Rentenversicherung als Selbstständiger Beratung

                            5. Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung.

                            Das gesetzliche System ist ein Umlageverfahren, bei dem Beiträge immer direkt an die derzeitigen Rentner ausbezahlt werden. Die aktuell arbeitende Bevölkerung finanziert damit direkt die aktuellen Rentner.

                             

                            Beim Kapitalgedeckten System der privaten Vorsorge wird ein individueller Topf mit Rücklagen aufgebaut. Dieser wird in der Rente stückweise aufgebraucht. Bis zur Rente verzinst sich dieser Topf je nach Anlage. Die Vorsorge ist damit rein individuell.

                             

                            Auch hier gibt es Mischsysteme, gerade in den gängigen Versorgungswerken. Hier zahlen viele Beitragszahler in einen Topf ein. Dieser bildet allerdings Rücklagen anhand der individuell geleisteten Beiträge und verzinst diese bis zur Auszahlung.

                             

                            Alle Systeme haben ihre Vor- und Nachteile. Das gesetzliche System gibt es so am freien Markt nicht zu erwerben und bringt deshalb einen hohen Grad an Streuung. 

                             

                            Die private Vorsorge ist deutlich flexibler bei Ein- und Auszahlung und dazu deutlich rentabler. Auch ist die private Vorsorge nicht von den Entscheidungen der Politik abhängig.

                            6. Zukunft Versicherungspflicht RV für Selbstständige

                            Grund für die Diskussionen zur Versicherungspflicht ist der Forschungsbericht des IZA Institute of Labour Economics aus 2018.  Danach sind von 4 Millionen Selbständigen und Freiberuflern in Deutschland 3 Millionen von Altersarmut bedroht. Betroffen sind davon vor allem Solo-Selbständige.

                             

                            Geplanter Gesetzesentwurf / Koalitionsvertrag

                            Vor diesem Hintergrund ist seit vielen Jahren die “Einbeziehung des Selbständigen in das System der Alterssicherung” geplant. Und das Stand Juli 2024 sogar noch in der aktuellen Legislaturperiode. Unklar ist dabei, ob das nur für neue Selbständige gelten wird oder ob es eine Opt-Out-Möglichkeit über beispielsweise eine Basisrente geben wird.

                            Möglicherweise wird auch ein Wahlsystem eingeführt werden, bei dem zwischen privater Altersvorsorge, gesetzlicher Rentenversicherung und Versorgungswerken gewählt werden kann.

                             

                            Grundsätzlich gilt der Appell, sich als Selbständiger mit der eigenen Rentensituation auseinanderzusetzen und bestenfalls früh eine Lösung zu finden, die auch bei Einführung des neuen Gesetzesentwurfs bestand hat. Lösung dafür könnte beispielsweise ein ETF-Sparplan im Rahmen einer Basisrente sein.

                            Die passende Rentenversicherung als Selbstständiger
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